Agenturvertrag

Agenturvertrag 

(Bitte mit einer Abschrift Ihrer Handelsregisteranmeldung und/oder einer Betriebseröffnungsgenehmigung zurück senden an sales@turmobil.com)  

Dieser Vertrag wird zwischen den Firma Turmobil Reise Mobilitäts GmbH an der Adresse Mainzer Straβe 36, 55411 Bingen am Rhein (im Folgenden ‚Turmobil‘) und der Firma mit den folgend angegebenen Daten abgeschlossen.  

Firma und Adresse:  

 
 
 

 

E-Mail:

 

Telefon:

 

Fax: 

 

Internet:

 

Steuernummer:

 

UST ID: 

 

Welcher Unternehmensgruppe/Kooperation gehören Sie an?: 

 

Mitgliedsnummer des DRV (Deutscher Reiseverband): 

CRS-Betriebsnummer: 

 

START:

 

MERLIN:

 

BUMA:

 

TRAFFICS:

 

NEO:

 

JACK PLUS:

BESCHÄFTIGTENachname, Vorname (=Benutzername für das Online Buchungstool)Exp. Nr. Internet-Kennwort (mindestens 6 Zeichen)

Inhaber / Gesellschafter

 (   )  Herr       (   ) Frau 

   

Buchhaltung

  (   )  Herr       (   ) Frau

   

Büroverwaltung

  (   )  Herr       (   ) Frau

   

Transport 

  (   )  Herr       (   ) Frau

   

 

  (   )  Herr       (   ) Frau

   

 

  (   )  Herr       (   ) Frau

   

Wir bevollmächtigen die Firma Turmobil bis zu einem neuen Beschluss für die Registrierung im System der oben genannten Personen, welche zur Durchführung von Reservierungen über die Internetanwendung (Turmobil) befugt sind. Für das Benutzerkennwort bitten wir Sie, Ihren Nachnamen und Ihren Vornamen anzugeben. Bitte informieren Sie unverzüglich die Firma Turmobil, sollte Beschäftigte blockiert werden.  

(  ) FÜR MICH/UNS GILT PARAGRAPH 19 DES KÖRPERSCHAFTSSTEUERGESETZES (USTG).

Wir werden die fälligen Provisionsgebühren für Reservierungen der Agentur an Ihr Konto überweisen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre IBAN und BIC anzugeben. 
IBAN: BIC:NAME:
BANK:KONTO:BLZ:

VORWORT 

1.            VERTRAGSGEGENSTAND

  1. In diesem Vertrag wird die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der Firma Turmobil bezüglich der Vermittlung von Vermietungen von Autos an Kunden durch die Agentur geregelt. Die Agentur erhält für jede –zwischen der Agentur und dem Kunden- abgeschlossenen Mietvertrag für Autos eine Provision.  

1.2           Die Firma Turmobil für die angemessene Zusammenarbeit an die Hauptseite der Agentur eine kostenlose Verbindung einrichten. 

2.            VORAUSSETZUNGEN DER ZUSAMMENARBEIT  

Für die Vergabe einer Agenturnummer von Turmobil muss die Agentur die folgenden Voraussetzungen erfüllen:  

  • Ausfüllung des Agenturformulars (Seite 1 des Agenturvertrags) 
  • Fotokopie der Betriebseröffnungsgenehmigung oder des Handelsregisterauszugs. 
  • Unterzeichneter Agenturvertrag 
  • Schriftliche Mitteilung durch die Firma Turmobil bezüglich der Zustimmung zum Agenturvertrag oder stillschweigende Ausführung der von der Agentur vermittelten Bestellungen.  

Wir bitten Sie, die Belege per E-Mail an die sales@turmobil.com oder per Post an die Südliche Ingolstädter Str. 56b 85716 Unterschleissheim zu senden. 

3.            ZAHLUNGSMETHODEN

3.1           Bei Reservierungen über die Agentur stellt die Firma Turmobil die folgenden Zahlungsmethoden zur Verfügung:  

3.1.1        Direkte Eintreibung;

                Im Falle der Befugnis der Firma Turmobil treibt sie die Gesamtgebühr der Reservierung direkt oder per virtueller Post vom Kunden ein und leitet die Provision der Reservierung direkt an die Agentur weiter oder die Zahlung erfolgt nach der monatlichen Abrechnung auf das Konto der Agentur. 

3.2.1        Die Firma Turmobil treibt die Gebühren bei Reservierungen über die Turmobil-Anbindung auf der 

                Hauptseite der Agentur direkt beim Kunden ein.                                

4.            VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

4.1           Verpflichtungen der Firma Turmobil

4.1.1        Die Firma Turmobil ist dazu verpflichtet, über die Hauptseite der Agentur vorgenommene Reservierungen unverzüglich per E-Mail und im Format der Reservierungsinformation der Agentur zu melden. 

4.1.2        Die Firma Turmobil ist dazu verpflichtet, wichtige Änderungen an den Preisen und Leistungen per E-Mail an die Agentur zu melden.  

4.1.3        Die Firma Turmobil verpflichtet sich dazu, die nötigen Reiseunterlagen fristgerecht an die Agentur zu senden. Die Dokumente sind per E-Mail an die Agentur zu senden. Sollte keine E-Mail-Adresse zur Verfügung stehen, sind die Dokumente per Post oder per Fax zu versenden.  

4.2           Verpflichtungen der Agentur  

4.2.1        Die Agentur ist dazu verpflichtet, in Kenntnis gebrachte Änderungen an den Reservierungen oder Stornierungen von Reservierungen unverzüglich der Firma Turmobil zu melden.  

4.2.2        Die Agentur ist dazu verpflichtet, Änderungen an wichtigen Daten wie der Firmentitel, der Inhaber der Firma oder die Adresse und voraussichtliche und wahrscheinliche Insolvenzanträge und diesbezügliche Informationen unverzüglich der Firma Turmobil zu melden. 

4.2.3        Die Agentur ist dazu verpflichtet, die Kunden vor der Reservierung über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Turmobil zu informieren.  

5.            PROVISIONSZAHLUNGEN

5.1           Die Firma Turmobil wird der Agentur für vermittelte und vom Kunden bezahlte Reservierungen eine Provision bezahlen.  

                * Die Höhe der Provision einschließlich sämtlicher Steuern und Versicherungen beträgt 14,5% des Gesamtbetrages zuzüglich der Mehrwertsteuer.

                * Der an die Mitglieder des DRV (Deutscher Reiseverband) zu bezahlende Provisionsbetrag beträgt einschließlich sämtlicher Steuern und Versicherungen 15% des Gesamtbetrages zuzüglich der Mehrwertsteuer.

5.2           Die Provision wird über den Gesamtbetrag der Leistung berechnet. Somit werden Steuern und Versicherungen der Leistung nicht abgezogen.  

5.3           Mit der Zahlung der Provision gelten alle Ansprüche der von der Agentur vermittelten Leistungen als abgegolten.  

5.4           Bei kostenloser Stornierung von Reservierungen erfolgt keine Provisionszahlung. 

6.            VERTRAGSDAUER

6.1           Dieser Vertrag wurde für unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Vertragsdauer beginnt ab der schriftlichen Zustimmung durch die Firma Turmobil oder der stillschweigenden Ausführung der von der Agentur vermittelten Bestellungen durch die Firma Turmobil.

                Der Vertrag kann von den Vertragsparteien unter Einbehaltung der folgenden Kündigungsfristen gekündigt werden:  

                

                1 monatige Kündigungsfrist im 1. Vertragsjahr zum Monatsende,   

                2 monatige Kündigungsfrist im 2. Vertragsjahr zum Monatsende, 

                3 monatige Kündigungsfrist im 3. Und 4. Vertragsjahr zum Monatsende, 

                6 monatige Kündigungsfrist ab dem 5. Vertragsjahr zum Monatsende. 

                Den Parteien bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung aufgrund von wichtigen Gründen vorbehalten.  

7.            SONSTIGE BESTIMMUNGEN 

7.1           Die Agentur ist nicht dazu berechtigt, Änderungen am Inhalt des Reservationskanals der Firma Turmobil vorzunehmen.  

7.2           Geheimhaltungsverpflichtung  

                Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, die im Rahmen dieses Vertrages als geheime Daten definierten Informationen oder auf sonstige Weisen in Kenntnis gebrachten Auftrags- oder Gewerbedaten für eine unbefristete Zeit geheim zu halten, nicht für sonstige Zwecke zu speichern, an Dritte zu übergeben oder zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt insbesondere für den Inhalt dieses Vertrages.  

7.3             Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Geschäftsabwicklung unter Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen deutlichen

                durchzuführen

 

8.            LETZTE BESTIMMUNGEN 

8.1           Dieser Vertrag beinhaltet alle Abmachungen zwischen den Vertragsparteien. Sonstige Nebenabreden sind nicht vorhanden. 

8.2           Änderungen und Ergänzungen an diesem Vertrag sind nur in schriftlicher Form gültig. Dieser Regelung gilt auch für den Verzicht auf die die schriftliche Form.  

8.3           Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

8.4           Für Angelegenheiten zwischen den Parteien findet deutsches Recht Anwendung.  

8.5           Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.  

 

    ORT, DATUM                                                                     AGENTURINHABER STEMPEL/UNTERSCHRIFT 

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